Für wen?
Für Schüler, die die 10. Klasse eines Gymnasiums nicht bestanden haben (§ 98 Abs. 1 GSO).
Prüfungsfächer schriftlich (§ 98 Abs. 5 GSO):
Mathematik
Englisch
Deutsch
Die erste Fremdsprache kann durch die zweite Fremdsprache ersetzt (auf Antrag) werden. Die Aufgabenstellung wird zentral vom Bayerischen Kultusministerium gestellt.
Was muss ich beachten?
An dem zuletzt besuchten Gymnasium wird ein Antrag zur Zulassung für die Besondere Prüfung gestellt (spätestens eine Woche nach dem Erhalt des Jahreszeugnisses).
Besondere Prüfung bestanden, was dann?
Das erfolgreiche Bestehen der Besonderen Prüfung berechtigt zum Eintritt in die 11. Klasse einer Fachoberschule, wenn die Besondere Prüfung mit einem Notendurchschnitt bis zu 3,33 oder besser abgelegt wird.
Termine 2015:
Deutsch: 09.09.2015
Mathematik: 10.09.2015
Englisch: 11.09.2015
Die Besondere Prüfung ist keine Prüfung, die nicht zu meistern ist. Etwa 50% der Schüler in Bayern, die die Besondere Prüfung absolvieren, schaffen diese auch.
Im Schuljahr 2014/2015 haben alle unsere Schüler, die bei exSAM am Vorbereitungskurs für die Besondere Prüfung teilnahmen, die Besondere Prüfung erfolgreich bestanden!